Wichtige Änderungen im Gerüstbau

Neue Regelungen für mehr Sicherheit und Fachkompetenz

Am 1. Juli 2024 treten neue Regelungen für den Gerüstbau in Kraft. Diese Änderungen bringen wichtige Neuerungen für die Branche und sollen vor allem die Sicherheit auf Baustellen erhöhen.

Haftung bei Unfällen am Gerüst:

Auch Bauherren/Auftraggeber haften für die Sicherheit auf ihrer Baustelle. Als Bauherr/Auftraggeber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass nur qualifizierte Fachbetriebe mit der Errichtung der Gerüste beauftragt werden und dass die Arbeiten den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Im Falle eines Unfalls können Sie haftbar gemacht werden, wenn nachweislich Sicherheitsvorschriften missachtet wurden oder keine qualifizierten Fachbetriebe beauftragt wurden.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit uns als eingetragener Gerüstbauerbetrieb in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass Ihre Baustelle den neuen Anforderungen entspricht. Sollten Sie Fragen zu den neuen Regelungen haben oder Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Gerüstbauunternehmens benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kernpunkte der Neuregelung:

  • Gerüste für Dritte nur noch durch Fachbetriebe: Ab 1. Juli 2024 dürfen nur noch eingetragene Gerüstbauerbetriebe Gerüste für andere Unternehmen und Gewerke aufstellen.
  • Striktere Auflagen für andere Gewerke: Handwerksbetriebe, die nicht zum Gerüstbauerhandwerk gehören, dürfen Gerüste nur noch für eigene Arbeiten und unter bestimmten Auflagen errichten.
  • Höherwertige Konstruktionen: Komplexe Gerüste wie Hängegerüste oder Industriegerüste dürfen nur noch von spezialisierten Gerüstbauunternehmen errichtet werden.
  • Qualifizierungspflicht: Betriebe, die weiterhin Gerüste aufstellen möchten, müssen sich in die Handwerksrolle des Gerüstbauerhandwerks eintragen lassen und die dafür notwendigen Sachkundenachweise erbringen.

Hintergrund und Ziele der Neuregelung:

Die Neuregelungen im Übergangsgesetz sollen die Sicherheit auf Baustellen erhöhen und die Fachkompetenz im Gerüstbau stärken. Der Gerüstbau ist ein anspruchsvoller Bereich, der mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden ist. Unsachgemäß errichtete Gerüste können schwerwiegende Unfälle zur Folge haben.

Vorteile der neuen Regelungen:

  • Höhere Sicherheit: Durch die Beschränkung des Gerüstbaus auf spezialisierte Fachbetriebe soll die Anzahl der Unfälle und die damit verbundenen schwerwiegenden Folgen verringert werden.
  • Verbesserte Qualität: Die neuen Vorschriften sollen sicherstellen, dass nur fachkundige Personen Gerüste aufstellen, was die Qualität und Zuverlässigkeit der Konstruktionen erhöht.
  • Gerechtere Wettbewerbsbedingungen: Die Neuregelung soll für faire Wettbewerbsbedingungen im Gerüstbau sorgen und sicherstellen, dass alle Unternehmen die gleichen Qualifikationen und Standards erfüllen.

Auswirkungen auf die Praxis:

Die neuen Regelungen werden Auswirkungen auf viele Handwerksbetriebe haben. Insbesondere Betriebe, die bisher Gerüste als separate Leistung für Dritte angeboten haben, müssen sich auf die neuen Beschränkungen einstellen.

Fazit:

Die Änderungen im Übergangsgesetz für den Gerüstbau sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Sicherheit auf Baustellen. Die neuen Regelungen werden zwar zu Veränderungen in der Branche führen, aber sie tragen langfristig zu einem höheren Sicherheitsstandard und einer größeren Professionalität im Gerüstbau bei.

Zum Schluss: Welche Gewerke betroffen sind

Gewerke, die ab dem 1. Juli 2024 Arbeits- und Schutzgerüste ohne Eintragung in die Handwerksrolle nicht mehr aufstellen dürfen:

  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Brunnenbauer
  • Dachdecker
  • Elektrotechniker
  • Estrichleger
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Gebäudereiniger
  • Glaser
  • Installateure und Heizungsbauer
  • Kälteanlagenbauer
  • Maler und Lackierer
  • Maurer und Betonbauer
  • Metallbauer
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Schreiner
  • Schornsteinfeger
  • Straßenbauer
  • Steinmetze und Steinbildhauer
  • Stuckateure
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Zimmerer

Weitere Informationen:

Jenny-Gerüstbau GmbH
Verantwortlich: Kai Resthöft
Email: info@jenny-geruestbau.de

Hinweis:
Diese Zusammenfassung dient lediglich der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Experten.

BG Bau
BG Bau Aktuell 1/2024.