Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma E. Jenny GmbH & Co. KG

1. Angebote und Auftragserteilung
Unsere Angebote sind freibleibend. In Prospekten und sonstigen Drucksachen enthaltenen Angaben, Beschreibungen, Abbildungen usw. sind unverbindlich. Jeder Auftrag wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich, mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber hat das Angebot mindestens. 5 Werktage vor dem gewünschten Aufbautermin schriftlich zu bestätigen.
Alle Angebotsunterlagen, Zeichnungen und Berechnungen bleiben unsere Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, Dritten zugängliche gemacht, noch anderweitig genutzt werden.

2. Lieferung und Montage
Lieferfristen und sonstige Aufstellungstermine sind generell unverbindlich. Soweit Lieferfristen und Aufstellungstermine von uns als verbindlich schriftlich bestätigt werden, beginnt deren Lauf erst mit dem von uns angegebenen Zeitpunkt. Ansprüche die aus einer Überschreitung der Lieferfrist oder des Aufstellungstermins entstehen kann der Auftraggeber nicht gegen uns geltend machen.

3. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auszugleichen, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist. Die Auftragssumme ist nach Aufbau des Gerüstes zu 100 % fällig. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Das Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden unsere Leistungen nach den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preisen laut Aufmaß entsprechend DIN 18451 abgerechnet. Mit dem Preis wird eine Grund-Vorhaltezeit bis zu 4 Wochen ab dem in der Rechnung genannten Aufstelldatum abgegolten. Für jede weitere angefangene Kalenderwoche werden Vorhaltekosten laut Angebot vom Gesamtpreis des jeweiligen Angebotes berechnet. Aussetzungen oder Reduzierungen wegen Feiertagen, Schlechtwetter oder technischen Stillstandszeiten werden nicht gewährt.
Die Vorhaltezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Benutzbarkeit, also dem in der Rechnung genannten Aufstelldatum. Die Vorhaltezeit endet mit schriftlicher Abmeldung des Gerüstes durch den Auftraggeber. Wenn der Auftraggeber die Benutzung des Gerüstes bis zum Abmeldetermin nicht beendet oder das Gerüst mit allen Einrichtungen nicht besenrein zum Abbau bereitgestellt hat, gilt die Abmeldung als nicht erfolgt. Kosten für Anfahrten müssen in diesem Fall vom Auftraggeber getragen werden.
Die Kosten für das Einholen von Genehmigungen, die Parkplatzeinrichtung, statische Nachweise, Beleuchtung oder Absicherung des Gerüstes durch Absperrung sind in unseren Preisen nicht enthalten. Die Kosten für die Genehmigungen, die Parkplatzeinrichtung, Beleuchtung sowie die Absicherung des Gerüstes durch Absperrung werden alle 4 Kalenderwochen erneut in voller Höhe fällig. Abgerechnet wird nach angefangenen Kalenderwochen.
Müssen Gerüste auf Dächern erstellt werden, können wir für eventuell entstehende Schäden keinerlei Haftung übernehmen.
Soweit aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen für die Abholung oder einen Umbau der Gerüste mehr als eine Anfahrt erforderlich werden (z.B. wegen Teilabbau/Umbau), hat der Auftraggeber die dadurch veranlassten Mehrkosten (z.B. Fahrtkosten/Lohnkosten) zusätzlich gesondert zu erstatten.

4. Aufstellungsbedingungen
Die Gerüste dürfen nur für den im Vertrag festgesetzten Zweck benutzt werden. Die Gerüstkonstruktion wird nach DIN 4420 errichtet, des weiteren gelten die Bedingungen der VOB/B. Änderungen am Gerüst dürfen grundsätzlich nur durch uns erfolgen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Auftraggeber für sämtliche entstehende Schäden. Der Auftraggeber ist während der gesamten Vorhaltezeit für den ordnungsgemäßen Zustand des Gerüstes und die ordnungsgemäße Benutzung verantwortlich. Er haftet für entstehende Schäden und Verluste an Gerüstmaterial.
Für die Planierung und die Tragfähigkeit der Standflächen trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.
Die Gerüste werden grundsätzlich im Mauerwerk mit Dübeln befestigt. Diese verbleiben nach Abbau des Gerüstes im Mauerwerk und werden mit weißen oder roten Kunststoff-Verschlusskappen verschlossen.

5. Gewährleistung
Von uns zu vertretende Mängel werden kostenlos beseitigt, bzw. fehlerhafte Teile ersetzt. Reklamationen können nur innerhalb einer Woche nach Gerüsterstellung von uns berücksichtigt werden. Alle durch Witterung, Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung oder Benutzung entstehenden Schäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6. Sonstiges
Der Auftraggeber erkennt 23843 Bad Oldesloe als Gerichtsstand und Erfüllungsort an.
Sind einzelne der vorgenannten Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag in den übrigen Bestimmungen wirksam. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, werden für uns weder ganz noch teilweise Vertragsbestandteil. Auch dann nicht, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Geschäftsbedingungen